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In Wohnungsanzeigen findet sich des Öfteren die Bezeichnung Souterrainwohnung – doch was verbirgt sich eigentlich dahinter?
Bei einer Souterrainwohnung handelt es sich um eine Wohnung, die im Untergeschoss oder Keller eines Gebäudes liegt. Der Begriff Souterrain leitet sich vom französischen sous-terrain ab, was soviel wie unterirdisch bedeutet.
In einigen Fällen wird an Stelle von Souterrain auch die Bezeichnung Tiefparterre verwendet.
Für derartige Wohnungen, die früher häufig als Hausmeisterwohnungen genutzt wurden, gibt es heute strenge Auflagen. So müssen Souterrainwohnungen zum Beispiel mindestens 1,2m über die Geländeoberfläche hinausragen, um genügend Lichteinfall zu gewährleisten. Außerdem müssen zumindest zwei Drittel der Wohnung eine Deckenhöhe von 2,3m haben.
Es handelt sich also keinesfalls um ein Kellerloch, sondern lediglich um eine Wohnung, zu der es ein paar Stufen hinuntergeht.